Der Einfluss des Coronavirus auf den Aufenthalt auf dem Darß

Die Ausbreitung des Coronavirus macht auch auf der Halbinsel Darß nicht Halt. Aus diesem Grund gibt es auch für den Besuch auf dem Fischland Darß einige Einschränkungen.


Aufhebung von Corona-Beschränkungen auf den Darß in 2022

Nach dem Eintreten der Warnstufe Rot im Winter 2021/2022 hat sich die Lage in den Monaten März und April weitestgehend entspannt. Wie auch in vielen anderen Bundesländern Deutschlands sind ab April weitgehende Lockerungen auch in Mecklenburg-Vorpommern eingetreten. Diese Lockerungen erleichtern die Reise auf die Halbinsel Fischland Darß, sodass ein Urlaub auf dem Darß wieder nahezu uneingeschränkt nichts mehr im Wege steht.
Nachdem im Januar weitestgehend die 2G Plus Regel in Abhängigkeit von Inzidenz und Hospitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern galt, ist diese Regelung nun außer Kraft. Vor allem für geimpfte und geboostete Reisende auf den Darß ist die Einreise somit erheblich einfacher, auch bei sämtlichen Aktivitäten auf dem Darß. Seit April wurden nun weitere Lockerungen beschlossen, um das Reisen in 2022 auf den Darß noch weiter zu erleichtern, So wird lediglich ein negativer Corona-Test gefordert, der bei der Anreise von nicht-geimpften Reisenden vorgelegt werden muss. Bei einigen Veranstaltungen können zusätzlich 2G oder auch 2G Plus Regelungen getroffen werden, vor allem dann, wenn Masken weggelassen werden oder die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Wichtig zu wissen ist, dass in allen Innenbereichen weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben ist. Dies gilt in der Gastronomie, außer am Sitzplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch bei körpernahen Dienstleistungen. Auch in Freizeiteinrichtungen und bei Stadt- oder Fahrgastrundfahrten ist die Mund-Nase-Bedeckung Pflicht. Weitere Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern sind natürlich bei sinkenden Zahlen möglich. Die Corona – Infektionslage wird weiterhin beobachtet.

Corona Lockerungen und Einschränkungen 2021

Aufgrund der Entwicklung der Inzidenzwerte in Mecklenburg-Vorpommern wurde für den Tourismus mit Übernachtungen ab dem 11. Juni 2021 die Öffnung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen veranlasst – nicht nur für Einheimische, sondern auch für Touristen aus ganz Deutschland. Wie auch in allen anderen Regionen gibt es eine Testpflicht bei Anreise. Diese entfällt für folgende Personen:

  • vollständig geimpfte Reisende, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurück liegt
  • genesene Urlauber, deren nachweislich positiver PCR Test nicht älter als 6 Monate ist und die eine Impfung zur Auffrischung erhalten haben, welche mindestens 14 Tage zurück liegt
Weiterhin entfällt seit dem 15 Juni 2021 nun auch die Pflicht, sich als Tourist aller 72 Stunden erneut testen zu lassen. Den niedrigen Inzidenzwerten auf dem Darß und in Mecklenburg Vorpommern ist es zudem zu verdanken, dass auch weiterhin mit Lockerungen, beispielsweise bei der Maskenpflicht, zu rechnen ist.

Covid-19: Umgesetzte Lockerungen in 2021 phasenweise in Abhängigkeit vom Inzidenzwert

Ein Aufenthalt auf dem Darß in Form von Urlaub, Kurzurlaub oder einem Ausflug übers Wochenende war aufgrund der Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus und dem noch nicht aufgehobenen Lockdown bis Ende Mai 2021 nicht gestattet. Die Vermietung von touristischen Unterkünften war aus diesem Grund leider auch nicht erlaubt. Dies betrifft Hotelzimmer, Ferienwohnungen, als auch Stellplätze auf dem Campingplatz. Tagestouristen durften sich noch nicht wieder auf dem Darß aufhalten. Nähere Informationen und aktuelle Änderungen können über den Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern in Erfahrung gebracht werden.

Wie auch in den anderen Bundesländern, so wurden im Frühjahr auch für die Region Fischland Darß an der Ostsee Lockerungen der Beschränkungen angekündigt und umgesetzt. So war seit dem 10. Februar 2021 ein Phasenmodell entwickelt worden, was in Abhängigkeit vom Inzidenzwert in Mecklenburg-Vorpommern ein schrittweises Öffnen der verschiedensten Bereiche ermöglichte. Dieses Modell besteht aus insgesamt fünf Phasen. Beginnend bei Phase 0 werden verschiedene Bereiche ab einem Inzidenzwert von unter 100 gelockert. Für die weiteren Phasen gelten dann Inzidenzwerte von 75, 50 und 35. Betrachtet wird dabei nicht nur das Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch das Herkunftsland des Gastes. Der Übergang von einer Phase zur nächsten wird dabei immer zunächst einige Wochen lang beobachtet.
Die Phasen sehen eine schrittweise Öffnung vor, die sich zuerst auf Urlauber aus der Region Mecklenburg-Vorpommern bezieht. Eine Besonderheit gibt es dabei für Campingplätze. Dauercamper aus dem eigenen Bundesland können schon ab der Phase 0 den Campingplatz nutzen. Für Touristen, Urlauber und Übernachtungstouristen aus anderen Bundesländern ist eine Öffnung für den Urlaub auf dem Darß ab der dritten Phase in Aussicht gestellt. Dies gilt ab einem Inzidenzwert von unter 50 in der Urlaubsregion und einem Wert von unter 200 in der Herkunftsregion des Urlaubers. Tagestouristen dürfen erst ab der Phase 5 mit unter 35 als Inzidenzwert einreisen.
In Abhängigkeit kann diese Öffnungsstrategie für das Land Mecklenburg-Vorpommern und somit die Urlaubsregion Fischland-Darß Zingst immer wieder angepasst werden. Die Entscheidung darüber kann auf der Webseite des Landes sowie in der Tourismuszeitung MV nachgelesen werden.